Betreuungskraft nach §§43b, 53c SGB XI

Betreuungskräfte sind in zunehmendem Maße Teil eines interdisziplinären Versorgungsteams, in dem sie die Aufgabe haben, die Pflegefachkräfte in der täglichen Betreuung von Menschen mit Demenz tatkräftig zu unterstützen. Das Qualifizierungsangebot kann sowohl in Voll- als auch in Teilzeit absolviert werden. Die Gesetzesgrundlage sind die §§ 43b, 53c SGB XI (ehemals §87b).
Die Qualifizierungsmaßnahme richtet sich vor allem an Wiedereinsteiger. Der Kurs wird unter bestimmten Voraussetzungen von den Arbeitsagenturen durch Bildungsgutscheine gefördert.
Teilnahmevoraussetzung ist der Nachweis eines Orientierungspraktikums mit einem Umfang von 40 Stunden.
Die Schulung gliedert sich in einen Basis- und einen Aufbaukurs mit 100 bzw. 60 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Dazwischen liegt ein 2 wöchiges Betreuungspraktikum. Den Abschluss bilden eine theoretische und eine praktische Prüfung. Ein Zertifikat bescheinigt Ihnen nach erfolgreichem Abschluss Ihre neue Qualifikation.
Im Rahmen des theoretischen Unterrichts werden Ihnen vor allem folgende Lerninhalte vermittelt:
- Hintergrundwissen zum Thema Demenz
- Kommunikation und Interaktion
- Erste Hilfe
- Grundlagen der personenzentrierten Pflege
- Aktivitäten des täglichen Lebens (ATLs/AEDLs): Essen, Trinken und andere tägliche Verrichtungen
- Ernährungslehre
- kreative Beschäftigungen und handwerkliche Tätigkeiten
- Kochen und Backen
- Bewegungsübungen, Musik und Tanz
- Orientierungshilfen für den Alltag
- Spaziergänge, Begleitung von Ausflügen und Besuche von kulturellen Veranstaltungen
- Ansätze der Validation