Digitalisierung

über das Krankenhauszukunftsgesetz


Im Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten, um die Digitalisierung und technologische Ausstattung in deutschen Krankenhäusern voranzubringen. Ziel ist eine moderne, effiziente und patientenzentrierte Gesundheitsversorgung.

Die Mittel des KHZG wurden sowohl durch den Bund als auch durch die Länder aufgebracht. Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und wird durch die Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, im Rahmen von NextGenerationEU, finanziert. Gefördert wurden verschiedene Maßnahmen zur Digitalisierung und Modernisierung sowie zur Verbesserung der Informations- und Cybersicherheit.

Die Fördermittel hat das Klinikum Landkreis Erding für folgende Digitalisierungsprojekte erhalten:

Fördertatbestand 1:
Anpassung der technischen Ausstattung der Notaufnahme an den aktuellen Stand der Technik durch die digitale Anbindung an den Rettungsdienst und die Implementierung einer Software zur Eigenanamnese

Fördertatbestand 2:
Patientenportal: Portal für das Aufnahme-, Behandlungs- und Entlass-/Überleitungsmanagement (Inbetriebnahme im Frühjahr 2026)

Fördertatbestand 3:
Ausbau und Erweiterung der digitalen Behandlungsdokumentation durch die Einführung einer Spracherkennungssoftware, die Erweiterung der digitalen Pflegeakte und die Implementierung eines kardiologischen Informationssystems

Fördertatbestand 5:
Einführung eines digitalen Medikationsmanagements mit Arzneimitteltherapiesicherheitssystem

Fördertatbestand 10:
Einführung von IT-Sicherheitsmaßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit durch die Einführung eines Single Sign On Systems, die Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und die Erweiterung der Datenarchivierung