Was ist neu?

Das Pflegeberufegesetz definiert erstmals Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte. Das bedeutet die  Steuerung des Pflegeprozesses und das Verantworten der pflegerischen Versorgung Menschen aller Altersstufen. Gemeinsam mit den Kollegen verschiedenster Disziplinen ein wichtiger Faktor für die Versorgungsqualität sein. Mit erfolgreichem Berufsabschluss ist EU-weit eine Tätigkeit in allen Sektoren möglich, sowohl in  der stationären Akutpflege und in Funktionsbereichen der Klinik, als auch in der stationären Langzeitpflege im Seniorenheim, in der ambulanten Pflege, oder in Kinderkliniken – und das Beste? Bereits in der Ausbildung werden alle Bereiche kennengelernt. Der Ausbildungsschwerpunkt wird durch die Wahl des Arbeitgebers, dem Träger der praktischen Ausbildung gewählt.

Sie erwerben in der neuen Pflegeausbildung die Kompetenzen der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege!