Patientenverwaltung

Administrative Aufnahme

Die Mitarbeiter der Patientenaufnahme sind zuständig für die Erfassung der Patientendaten und für den Abschluss der Behandlungsverträge, für die Ermittlung und Abrechnung der Krankenhauszuzahlungen sowie für das Standesamtswesen.

Kostensicherung

Unser Haus sowie unsere Fachabteilungen bieten ein breites Spektrum an Behandlungsmöglichkeiten an. Für alle Fragen im Rahmen der Kostensicherung stehen die Mitarbeiter gerne jederzeit zur Verfügung. Die Kostensicherung sollten Patienten frühzeitig klären, damit eine Erstattung durch die Erstattungsstellen erfolgen oder das Klinikum den Patienten die Eigenbehalte rechtzeitig nennen kann.

Für Behandlungen, die nicht durch einen Kostenträger bezahlt werden, wird in der Regel eine Vorauszahlung in Höhe der Behandlungskosten  fällig. Diese kann bar in unserer Kasse oder auch mittels Überweisung getätigt werden. Bei Bedarf erstellen die Mitarbeiter der Patientenverwaltung gerne eine entsprechende Kostenschätzung.

Wahlleistungen

Wünschen Patienten die Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt oder ein Einbettzimmer bzw. die Mitaufnahme einer Begleitperson, können sie aus dem Wahlleistungsangebot des Klinikums Landkreis Erding wählen.

Patienten können sowohl als Privatpatient wie auch als Selbstzahler entscheiden, ob sie von ihrem Wahlarzt behandelt und/oder in einem Ein-Bett-Zimmer untergebracht werden möchten. Eine Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer auf unserer interdisziplinären Wahlleistungsstation 4A in Erding oder im Wahlleistungszimmer der Klinik Dorfen bietet zudem zusätzlichen Service: gehobene Einrichtung, ein spezieller Wahlleistungsservice wie beispielsweise freie Getränke, Betreuung durch Pflegeassistenten, Zeitungsservice ans Bett oder Bademantel, Fön und Kosmetikartikel. Die Unterbringung in einem Zwei-Bett-Zimmer ist in unserem Haus eine Regelleistung. Hierfür wird kein Aufschlag berechnet.

Auch hierfür stehen die Mitarbeiter der Patientenaufnahme gerne beratend zur Seite und schließen die entsprechenden Verträge. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Seite Wahlleistungsangebote.

Krankenhauszuzahlung

Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und volljährig ist, für den beträgt die Krankenhauszuzahlung 10,00 € pro Tag, höchstens jedoch 280,00 € im Kalenderjahr. Die Abrechnung erfolgt über die Mitarbeiter der Patientenaufnahme, für Fragen stehen sie ebenfalls gerne zur Verfügung.

Patienten, die im jeweiligen Kalenderjahr bereits eine Zuzahlung geleistet haben, können die entsprechenden Quittungen bei der Aufnahme vorlegen. Der Betrag kann dann angerechnet werden.

Versorgungsleistung mit Übernachtung im Rahmen des ambulanten Operierens

Patienten äußern oft den Wunsch, bei einer geplanten ambulanten Operation einen Tag im Krankenhaus zu verbleiben. Hierfür bietet das Klinikum Landkreis Erding die Unterbringung, pflegerische Versorgung sowie Verpflegung in einem Ein- oder Zweibettzimmer als Wahlleistung an. Für weitere Auskünfte stehen den Patienten die Mitarbeiter der Patientenaufnahme gerne zur Verfügung.

Zentrale Patientenabrechnung

Die Patientenverwaltung ist zuständig für die zentrale Patientenabrechnung der Krankenhausrechnungen sowohl für den stationären Bereich als auch für das ambulante Operieren im Krankenhaus. Außerdem erstellt die Abteilung die Abrechnungen für folgende Bereiche:

  • Notaufnahme
  • Berufsgenossenschaften
  • Therapiezentrum
  • Konsiliarabrechnung mit externen Partnern
  • Ambulante und stationäre Privatliquidation für die Fachabteilungen Innere Medizin und Kardiologie, Unfallchirurgie, Gefäßchirurgie, plastische Chirurgie, Visceralchirurgie und Gynäkologie
  • Sonstige Abrechnungen mit externen Leistungserbringern

Weitere Bereiche der Patientenverwaltung