Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V
Das Ziel des Entlassmanagements ist es...
...eine lückenlose Anschlussversorgung zu organisieren und sicherzustellen. Im Rahmen Ihrer Patientenaufnahme erhalten Sie eine ausführliche schriftliche Erläuterung zu diesem Thema.
Zu Beginn Ihres Aufenthaltes...
...erstellen die Mitarbeiter des Pflegedienstes im Rahmen eines Assessments eine erste Einschätzung, um Ihren pflegerischen Hilfe – und Unterstützungsbedarf nach der Entlassung abzuklären.
Wenn es notwendig ist, wird der Kliniksozialdienst eingeschaltet. Der Kliniksozialdienst berät und unterstützt Patienten oder deren Angehörigen in Absprache mit den behandelnden Ärzten in Fragen der Weiterversorgung und leitet ggf. konkreter Hilfen ein und sichert so die ambulante oder stationäre Nachsorge.
Während Ihres stationären Aufenthaltes...
...erhalten Sie von den Mitarbeitern des jeweiligen Sekretariats bei Bedarf eine Aufenthaltsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber.
Patienten mit einem vom behandelnden Arzt festgestellten erhöhten poststationären Pflege- und Unterstützungsbedarf erhalten Hilfe im Bereich der Anschlussversorgung sowie im Bereich der Pflegeüberleitung. Diese umfasst die ambulante oder stationäre Unterbringung in Einrichtungen der Rehabilitation oder der Pflege sowie Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse.
Diese Maßnahmen dienen der Sicherung Ihres Behandlungsergebnisses.
Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung...
...erfolgt Ihre Entlassung in den niedergelassenen Bereich. Sollten unsere Krankenhausärzte für Sie beim Übergang in den niedergelassenen, ambulanten Bereich eine mögliche Versorgungslücke feststellen, sind sie berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittel, Soziotherapie und häusliche Krankenpflege zu verordnen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen.