Praxisanleitung (AVPfleWoqG)
Die Weiterbildung bereitet Sie auf die Funktion Praxisanleitung vor. Neben pädagogischen Inhalten sind auch die gesetzlichen Grundlagen der generalistischen Ausbildung, sowie die Dokumentation und die Beurteilung der praktischen Ausbildung Gegenstand der Weiterbildung.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVPfleWoqG-G7_4
Voraussetzungen
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Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach den §§ 1, 58 oder 64 PflBG oder nach § 3 HebG:
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- Pflegefachfrau/-mann
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen
- Altenpfleger/-innen
- Hebammen und Entbindungspfleger
und mindestens einjährige Berufserfahrung.
Auf Antrag der Weiterbildungseinrichtung kann die zuständige Behörde Personen, die die Anforderungen nach Satz 1 nicht erfüllen, zur Weiterbildung zulassen. Dies betrifft beispeilsweise operationstechnische und anästhesietechnische Assistent/innen und Notfallsanitäter/inn.
Anrechnung bereits absolvierter Module
Sollten Sie bereits Module in einer anderen Weiterbildung absolviert haben, können diese angerechnet werden, hierdurch verkürzt sich die Weiterbildung. Die Kosten der Weiterbildung verringern sich entsprechend der angerechneten Stunden.
Bitte stellen Sie einen Antrag bei der Vereinigung der Pflegenden Bayern, unter folgenden link:
https://www.vdpb-weiterbildung.de/fuer-beruflich-pflegende/antrag-auf-die-gleichstellung-einer-qualifikation-zur-weiterbildung/
Bewerbung
Gerne online: https://www.klinikum-erding.de/de/online-anmeldung-1925.html
oder per Mail an info@bildungszentrum-erding.de
bitte mit folgenden Unterlagen:
- Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses der genannten Ausbildungen und Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Nachweis über Berufserfahrung im jeweiligen Beruf
- Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers
Kosten
Diese teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Start der nächsten Weiterbildung
14. Januar 2025